Wir übersetzen ihre Dokumente wie Urteile, Klageschriften, Rechtshilfeersuchen von Gerichten und Staatsanwaltschaften oder auch Testamente von Verstorbenen, oder Kaufverträge von Immobilien für Notare etc. vom Polnischen ins Deutsche oder vom Deutschen ins Polnische.
Beglaubigte Übersetzungen werden nach der Anzahl der Normzeilen (Normzeile = 55 Anschläge inkl. Leerzeichen) abgerechnet.
Der Zeilenpreis beträgt 1,85 EUR zuzüglich . MwSt für jeweils angefangene Normzeile.
Die Grundlage für die Berechnung der Preise für beglaubigte Übersetzungen ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz*
Für beglaubigte Übersetzungen von Standarddokumenten gelten Pauschalpreise. Dazu gehören solche Urkunden wie z.B.:
- Gekürzte Abschrift einer Geburtsurkunde vom Polnischen ins Deutsche: 46,41 EUR inkl. MwSt.
- Vollständige Abschrift einer Geburtsurkunde vom Polnischen ins Deutsche: 53,55 EUR inkl. MwSt.
- Gekürzte Abschrift einer Heiratsurkunde vom Polnischen ins Deutsche: 46,41 EUR inkl. MwSt.
- Sterbeurkunde vom Polnischen ins Deutsche: 53,55 EUR inkl. MwSt.
- Ehefähigkeitszeugnis: 46,41 EUR inkl. MwSt.
- In der Regel kommen noch Versandkosten hinzu Deutsche Post Einschreiben 3,95 EUR inkl. MwSt.
meine beglaubigten Übersetzungen werden von allen Gerichten, Behörden, Konsulaten und anderen Institutionen anerkannt
Um einen Kostenvoranschlag anzufordern, schreiben Sie uns eine mail ! m.sroka @deutsch-polnisch.biz
oder ein Fax an: 037322 – 133896
( Festnetz zum Ortstarif)
Um eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag zu geben, können Sie uns das zu übersetzende Dokument entweder per Post, Fax oder
gescannt per E-Mail zukommen lassen. Die Übersetzung mit Beglaubigung wird dann per Post zurückgeschickt.
*”§ 11 Honorar für Übersetzungen
(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro zuzüglich Mwst. für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro zuzüglich Mwst. für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro zuzüglich Mwst. und das erhöhte Honorar 2,05 Euro zuzüglich Mwst.. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.
(2) Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 15 Euro zuzüglich Mwst.
- Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.”